Geschwindigkeitsüberschreitung - wann liegt Vorsatz vor?

Verkehrsrecht

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 % kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass sie vorsätzlich erfolgt ist, sofern ein Betroffener die Anordnung der Beschränkung wahrgenommen hat.
Liegt der Regelfall eines Fahrverbotes nach § 4 BKatV vor, so bedarf es für eine Ausnahme von der Regel nachvollziehbarer Feststellungen über deren Gründe.


OLG Celle, 26.01.2015 - Az: 321 SsBs 176/14 und 321 SsBs 177/14

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