Geschwindigkeitsmessung mit Provida-Nachfahrsystem

Verkehrsrecht

Grundsätzlich ist auch die Durchführung einer nicht standardisierten Geschwindigkeitsmessung mittels Provida-Nachfahrsystem auf einem Motorrad zulässig.

Es bestehen gegen den nachfolgenden Ablauf der Geschwindigkeitsmessung keine Einwände:

Die Polizei wertet im Nachhinein die gefertigten Videos aus und bestimmt anhand einer dann im Rahmen der Auswertung festgelegten Messstrecke eine gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit. Anhand des Wegstreckenzählers, der in das Video eingespielt wird, wurde als Messstrecke im zu entscheidenden Fall eine Strecke zwischen 59888 m und 59982 m festgelegt. Die Messstrecke war also 94 m lang. Hiervon wurde seitens der Polizei eine Toleranz von 4 m abgezogen. Die für die Geschwindigkeitsmessung dann notwendige Zeit hat das Gericht anhand der Videobilder ermittelt.


AG Lüdinghausen, 20.04.2015 - Az: 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.956 Beratungsanfragen

Ich war mit der Beratung von Frau Patrizia Klein sehr zufrieden, ich werde mich weiteren Frage wieder an Sie wenden.

Verifizierter Mandant

Ob mein Problem gelöst ist, kann ich erst in 3 Wochen beurteilen.

Gerhard Strauss, Frankreich