Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.968 Anfragen

Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Bundesautobahn

Verkehrsrecht

Vorliegend wurde die durch die Verkehrszeichen 274 auf der Bundesautobahn 00 auf der Rheinbrücke G. in Fahrtrichtung O. /I. an km 76,1, km 75,5 und km 75,2 angeordnete Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h aufgehoben.

Ob die Geschwindigkeitsbeschränkung nach § 45 Abs.1 S.2 oder Abs.2 S.1 StVO bei der Aufstellung der Verkehrszeichen zur Durchführung von Straßenbauarbeiten gerechtfertigt war, konnte offen bleiben. Denn inzwischen waren die Straßenbauarbeiten beendet. Im Vorgriff auf die ins Auge gefassten, aber nach der Auskunft von Strassen.NRW noch nicht einmal feststehenden Baumaßnahmen Ende 2015 ließ sich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht rechtfertigen. Die Erfüllung anderer Tatbestände des § 45 StVO, etwa zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm gem. § 45 Abs.1 S.2 Nr.3 StVO, hat das beklagte Land nicht einmal vorgetragen.


VG Düsseldorf, 30.10.2014 - Az: 6 K 2251/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.968 Beratungsanfragen

- unkompliziertes Verfahren
- rasche Abwicklung
- ausführliche Antwort

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und gut, auch wenn das Ergebnis nicht so war wie erwartet verhinderte es unnötige weitere Bemühungen. Der Service war ...

Verifizierter Mandant