Nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Einzelrichterbesetzung bietet die
Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScanSpeed des Herstellers Vitronic ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Von den meisten Oberlandesgerichten wird diese Ansicht ausdrücklich geteilt. Gegen die Einordnung als standardisiertes Messverfahren hat sich - soweit ersichtlich - bisher kein Oberlandesgericht ausgesprochen. Allerdings ist dem Messverfahren diese Anerkennung in der Instanzrechtsprechung teilweise versagt worden.
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