Urteile - Geschwindigkeit

Verkehrsrecht

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Grundsätzlich gilt innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h für PKW bzw. 80 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t. Hiervon kann mit entsprechender Beschilderung abgewichen werden.

Auf der Autobahn und auf Kraftfahrtstraßen außerhalb von Ortschaften besteht kein generelles Tempolimit.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Abweichungen (Schneeketten, Busse, u.a.m.).

Bei Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und in besonders schweren Fällen auch ein Fahrverbot.

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Urteil

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