Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter zur Fahreignung

Verkehrsrecht

(Anonymen) Hinweisen Dritter kommt allgemein noch kein eigener Erkenntniswert zu, der Ermittlungsmaßnahmen, wie sie § 11 Abs 2 FeV vorsieht, begründet, weil aus dem sie kennzeichnenden Charakter der Unverbindlichkeit für den Anzeigenden - die Behauptungen können auf bloßer Böswilligkeit beruhen und für den Anzeiger folgenlos aufgestellt werden - bereits kein genügender Anfangsverdacht erwächst.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.941 Beratungsanfragen

Der Kontakt und die Beratung waren schnell und gut und haben mein Problam fast gelöst; der Rest ergibt sich aus weiteren Gesprächen.

Tilman Lassernig, Ulm

Tip Top- sehr zu empfehlen

Harry Barthel, Nordrach