Entziehung der Fahrerlaubnis - Abkehr vom Tattagsprinzip

Verkehrsrecht

Nach dem vom Gesetzgeber gewollten Wegfall der Warn- und Erziehungsfunktion der Ermahnung bzw. Verwarnung nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 oder 2 StVG n.F. durch das zum 1. Mai 2014 eingeführte neue Fahreignungs-Bewertungssystem ist eine Punktereduzierung nach § 4 Abs 6 StVG in der ab dem 5. Dezember 2014 geltenden Fassung (Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. November 2014, BGBl. I 2014, S. 1802) nicht mehr damit zu begründen, dass der Fahrerlaubnisinhaber keine Möglichkeit gehabt habe, sein Verhalten auf der Grundlage einer solchen Maßnahme zu ändern. Sofern die Vormaßnahme (Ermahnung bzw. Verwarnung) tatsächlich vor der nachfolgenden Maßnahme (Verwarnung bzw. Entziehung) ergriffen wird, kommt eine Punktereduzierung nicht mehr in Betracht (Abkehr vom sog. Tattagsprinzip).


VG Koblenz, 14.08.2015 - Az: 4 L 603/15.KO

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.953 Beratungsanfragen

schnell und kompetent!

Verifizierter Mandant

Schnelle und gute Beratung. Kann ich nur empfehlen. Danke!

Wolfgang Reichardt, Berlin