Bei einem
Fahrverbot handelt es sich um ein durch ein Gericht oder durch eine Verwaltungsbehörde erlassenes Verbot, für einen bestimmten Zeitraum ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum zu führen. Damit handelt es sich um eine weniger starke Maßnahme als beim
Fahrerlaubnisentzug.
Ein Fahrverbot wird immer dann verhängt, wenn ein Verstoß, der mit 2
Punkten geahndet wird, begangen wurde.
In der Regel kann der Betroffene selbst bestimmen, wann innerhalb der nächsten vier Monate das Fahrverbot angetreten wird.
Betroffene können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen das Verbot erheben. Liegt ein Härtefall vor, kann eine
Umwandlung in eine Geldbuße erfolgen.
Für einen erfolgreichen Einspruch darf die Einspruchsfrist (zwei Wochen) noch nicht abgelaufen, eine Berufung auf einen Härtefall begründbar oder aber ein Augenblicksversagen nachweisbar sein.
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