Unverhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums

Verkehrsrecht

Ein Zeitraum von mehr als 21 Monate, der nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahren bis zum Erlass einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs (Fahrtenbuchauflage) vergangen ist, übersteigt die Zeitspanne, bei der die Fahrtenbuchauflage als noch verhältnismäßig angesehen werden kann, wenn keine besonderen Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung gebieten.


VG Freiburg, 10.06.2015 - Az: 4 K 1025/15

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