Fahrtenbuch trotz Mitwirkung bei der Fahrerermittlung?

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall hatte der Fahrzeughalter das Fahrzeug dauerhaft überlassen. Nach einem Verkehrsverstoß teilte der Halter die fragliche Person der Ordnungswidrigkeiten-Behörde mit. Trotz ordnungsgemäßer Ermittlung konnte die Ordnungswidrigkeit nicht aufgeklärt werden. In diesem Fall ist die Anordnung eines Fahrtenbuchs gegen den Halter zulässig - auch bei Firmen-, Dienst- und Geschäftsfahrzeugen.

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Manfred Bathe, Nauen