Urteile - Fahrtenbuch

Verkehrsrecht

Um bei möglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Zukunft den Fahrer einfacher ermitteln zu können, können die Behörden Fahrzeughaltern das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

In Abhängigkeit von der Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes wird festgelegt, wie lange das Fahrtenbuch zu führen ist.

Im Fahrtenbuch ist dann stets anzugeben, wer zu welchem Zeitpunkt das betreffende Fahrzeug genutzt hat. Ein ordnungsgemäßes Kfz-Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten:

Vor Fahrtantritt: Personendaten des Fahrers (Name, Anschrift), genutztes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) und Fahrtbeginn (Datum, Uhrzeit).

Bei Fahrtende: Datum, Uhrzeit und Unterschrift.

Das geführte Fahrtenbuch muss nach Ende der Auflage für weitere sechs Monate aufbewahrt werden sowie auf Verlangen der zuständigen Stelle oder einer berechtigten Person vorgezeigt werden.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.176 Beratungsanfragen

Danke für die sehr ausführliche Erklärung zu meiner Fragestellung.

Verifizierter Mandant

Ich werde ihren Service als Mandant gern weiter nutzen

Mählig, Leipzig