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Verkehrsverstoß als Radfahrer und die Anordnung eines Aufbauseminars
Verkehrsrecht
Hat ein in der Probezeit befindlicher Fahranfänger mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachtet (dies ist eine Ordnungswidrigkeit), so kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.
Nach dem Wortlaut des Katalogs in Ziffer 2.1 der Anlage 12 zu § 34 I FeV ist die Bewertung einer Ordnungswidrigkeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung unabhängig davon, ob der jeweilige Verstoß mit einem Kfz oder einem Fahrrad begangen wurde.
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