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Regelmäßige Einnahme von Cannabis

Verkehrsrecht

Die Einnahme von Cannabis kann im fahrerlaubnisrechtlichen Sinn nur dann als regelmäßig angesehen werden, wenn sie täglich oder nahezu täglich erfolgt. Von einem regelmäßigen Konsum kann hiernach nicht mehr die Rede sein, wenn er "nur" alle zwei Tage, also "nur" halb so oft wie täglich, stattfindet.


VG Freiburg, 14.09.2015 - Az: 4 K 1937/15

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