Nach einer Verkehrskontrolle am 28. März 2014 wurde dem Antragsteller eine Blutprobe entnommen. Dem ärztlichen Gutachten zufolge wurden hierbei
Cannabinoide festgestellt (THC: 2,0 ng/ml, THC-COOH: 42,2 ng/ml, 11-OH-THC: 0,7 ng/ml). Der Antragsteller, so der Polizeibericht, habe eingeräumt, am Vorabend und „in letzter Zeit des Öfteren“ Marihuana konsumiert zu haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung habe er freiwillig 1,45 g Marihuana sowie 1,4 g Cannabissamen herausgegeben.
Eine Blutuntersuchung anlässlich einer weiteren Verkehrskontrolle des Antragstellers am 1. April 2014 ergab erneut positive Cannabinoidwerte (THC: 2,1 ng/ml, THC-COOH: 10,6 ng/ml, 11-OH-THC: Spuren).
Im Rahmen der Anhörung zur
Entziehung der Fahrerlaubnis ließ der Antragsteller vortragen, er leide an einem chronischen Schmerzsyndrom im rechten Bein. Die erheblichen Schmerzen könnten durch Schmerztabletten nur unzureichend bekämpft werden. Er habe sich daher in der Vergangenheit gelegentlich mit der Einnahme von Marihuana beholfen, sei aber noch nie negativ im Straßenverkehr aufgefallen.
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