Amphetaminkonsum und die EU-Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht

Wird aufgrund einer festgestellten Drogenfahrt unter Amphetamineinfluss die deutsche Fahrerlaubnis entzogen, so kann auch eine anschließend erlangte ausländische EU-Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 2006/126/EG liegt nicht vor.


OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - Az: 16 B 282/14

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