41 Stunden nach Cannabiskonsum Auto gefahren

Verkehrsrecht

Nimmt der Betroffene nach dem Konsum von Cannabis als Kraftfahrer am Straßenverkehr teil, handelt er nach § 24a Abs. 3 StVG fahrlässig, wenn er nicht sicher sein kann, dass der Rauschmittelwirkstoff noch nicht vollständig unter den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum abgebaut ist. Kann er diese Gewissheit nicht erzielen, darf er nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

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