Amphetamin und die Fahreignung

Verkehrsrecht

Sofern eine Blutprobe belegt, dass der Betroffene Amphetamin konsumiert hat, so schließt dies die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. "harten Droge" ein Kfz geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. "harter Drogen" ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Ein Ermessen steht der zuständigen Behörde bei feststehender Ungeeignetheit nicht zu.
Es bleibt dem Betroffenen unbenommen, den Nachweis der Drogenfreiheit in einem späteren Wiedererteilungsverfahren durch eine medizinisch - psychologische Untersuchung zu führen, die zwingend vorgeschrieben ist.


VG Gelsenkirchen, 15.02.2013 - Az: 7 L 47/13

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