- Verkehrsrecht
- Urteile
Amphetamin und die Fahreignung
Verkehrsrecht
Sofern eine Blutprobe belegt, dass der Betroffene Amphetamin konsumiert hat, so schließt dies die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. "harten Droge" ein Kfz geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. "harter Drogen" ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Ein Ermessen steht der zuständigen Behörde bei feststehender Ungeeignetheit nicht zu.
Es bleibt dem Betroffenen unbenommen, den Nachweis der Drogenfreiheit in einem späteren Wiedererteilungsverfahren durch eine medizinisch - psychologische Untersuchung zu führen, die zwingend vorgeschrieben ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.336 Beratungsanfragen
schnelle und korrekte Beratung
Verifizierter Mandant
Ein sehr kompetenter Anwalt den ich jedem empfehlen kann
Verifizierter Mandant