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Amphetaminkonsum - Fahreignung ausgeschlossen!

Verkehrsrecht

Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kfz geführt worden ist oder nicht. Nur bei einer unbewussten Einnahme gilt ein anderes. Allerdings reicht insoweit die bloße unsubstantiierte Behauptung unbewussten Konsums nicht aus. Es muss vielmehr ein Lebenssachverhalt vorgetragen werden, der geeignet wäre, die Behauptung unbewussten Drogenkonsums im Einzelfall zu stützen.


VG Gelsenkirchen, 29.06.2012 - Az: 7 L 708/12

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