48 Stunden vor der Fahrt Cannabis konsumiert - kein Problem!

Verkehrsrecht

Sofern aufgrund einer Blutuntersuchung nur ein geringer Wert von Cannabis (hier 1,5 ng/ml) ermittelt werden konnte, so ist davon auszugehen, dass der letzte Drogenkonsum vor der Polizeikontrolle mehr als 48 Stunden vor der Kontrolle lag.
Es konnte auch kein Anhaltspunkt dafür festgestellt werden, dass der Betroffene hätte annehmen müssen, dass er noch unter dem Einfluss von Cannabis stand (z.B. durch ausreichende Auffälligkeitsstörungen oder ein Protokoll des untersuchenden Arztes).
In diesem Fall liegt dann keine Strafbarkeit vor.


AG Hamburg, 21.12.2010 - Az: 241 OWI 75/10

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