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Einmaliger Amphetaminkonsum schließt die Kraftfahreignung aus!
Verkehrsrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schließt bereits der einmalige Konsum sog. harter
Drogen, zu denen auch Amphetamin zählt, im Regelfall die Kraftfahreignung aus, und zwar unabhängig davon, ob unter dem Einfluss der Betäubungsmittel ein Kraftfahrzeug geführt wurde.
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