Mischkonsum: Fahrerlaubnis kann auch ohne Verkehrsteilnahme entzogen werden!

Verkehrsrecht

Ein der Fahreignung entgegenstehender charakterlich-sittlicher Mangel kann nicht nur bei einer Person vorliegen, die bereits Betäubungsmittel eingenommen hat.

Anlass zu der gleichen Besorgnis gibt auch jemand, der konkrete Anstalten trifft, solche Substanzen zu konsumieren.

Sofern ein Führerscheininhaber ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr Drogen und Alkohol konsumiert, so kann von einem fehlenden Trennungsvermögen zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme ausgegangen werden, aber nur, wenn wegen des Mischkonsums mit einem Verlust der Kontrollfähigkeit und einer Verkehrsteilnahme gerechnet werden muss.

Ein der Fahreignung entgegenstehender charakterlich-sittlicher Mangel der vorbezeichneten Art kann nicht nur bei einer Person vorliegen, die bereits Betäubungsmittel eingenommen hat. Anlass zu der gleichen Besorgnis gibt auch jemand, der konkrete Anstalten trifft, solche Substanzen zu konsumieren, sofern er in der Lage ist, dieses Vorhaben auch umzusetzen (z.B. weil er die einzunehmende Droge mit sich führt oder er auf sie sonst sogleich Zugriff nehmen kann).

Hierfür spricht auch, dass das Fahrerlaubnisrecht als Spezialmaterie des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dazu dient, künftige Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs zu verhindern.

Stand eine Betäubungsmittelaufnahme tatsächlich unmittelbar bevor und unterblieb sie allein aufgrund von Umständen, die den Handelnden nicht zu entlasten vermögen (z.B. deshalb, weil ein Dritter den konkret geplanten Konsum unterbunden hat oder sonstige Umstände - z.B. das Erscheinen der Polizei - eine Aufgabe des Vorhabens erforderten), so ist die Notwendigkeit, Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Gefahrerforschung zu ergreifen, zumindest gleich groß wie in den Fällen, in denen der Verdacht besteht, eine Person könnte bereits einmal Drogen gebraucht haben.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.167 Beratungsanfragen

Auch wenn man sich online selbst über vieles jedoch nicht alles informieren kann, ist es ein beruhigendes Gefühl die Bestätigung und zusätzliches ...

Marietta Thomas, Schifferstadt

Ich bin sehr zufrieden. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Sehr zu empfehlen!

Verifizierter Mandant