Bei Amphetamin-Konsum gibts kein Ermessen!

Verkehrsrecht

Wurde mittels toxikologischen Gutachten Amphetamin-Konsum festgestellt, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 I S.1 StVG). Ein Ermessenspielraum steht der Behörde hierbei nicht zu. Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Drogen ein Kfz geführt worden ist oder nicht.


VG Gelsenkirchen, 08.11.2011 - Az: 7 L 1088/11

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