Auch Gelegenheitskiffer müssen den Lappen abgeben!

Verkehrsrecht

Auch ein Führerscheininhaber, der gelegentlich Cannabis konsumiert, kann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden.
Vorliegend war der Betroffene im Rahmen einer Verkehrskontrolle beim Führen seines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss erwischt worden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entzog die Fahrerlaubnis, als sie von dem Vorfall Kenntnis erhielt.
Das Gericht bestätigte nun diese Maßnahme, da derjenige, der gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen kann, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Eine einmalige Fahrt unter Cannabis-Einfluss genügt hierzu. Drogenbedingte Ausfallerscheinungen am Steuer sind nicht erforderlich.


VG Aachen, 05.12.2011 - Az: 3 L 457/11

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