Bei 2 ng/ml THC ist Schluss!

Verkehrsrecht

Wird ein Verkehrsteilnehmer mit einer THC-Konzentration von mehr als 2 ng/ml im Straßenverkehr angetroffen, so ist er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, da er die gelegentliche Einnahme von Cannabis nicht vom Fahren trennen

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