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Bei Kokain fehlt die Fahreignung!
Verkehrsrecht
Die Fahreignung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Kokainkonsum nachgewiesen wurde. Nur wenn sich durch ärtzliche Untersuchung zweifelsfrei ergibt, daß es sich bei dem Konsum um einen Einzelfall handelte, kann hiervon abgewichen werden.
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