Urteile - Diebstahl

Verkehrsrecht

Was ist zu tun, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde? Wer muss informiert werden? Unter welchen Umständen kann ein vorgetäuschter Diebstahl angenommen werden?

Die Kosten, die im Rahmen eines Autodiebstahls entstehen, werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Die Haftpflichtversicherung deckt dies nicht ab.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl selbst verschuldet hat. Auch bei grober Fahrlässigkeit erfolgt in der Regel keine Zahlung.

Die Versicherung ist mittels Schadensmeldung über den Diebstahl zu informieren, bei Leasingfahrzeugen auch die Leasingagentur. Zudem ist der Diebstahl polizeilich zu melden und das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden.

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Urteil

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Rolf Strecker, Ammerbuch-Altingen