Bußgeldverfahren: Verjährungsunterbrechung durch Aufenthaltsermittlung

Verkehrsrecht

Ob nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG bei einem abwesenden Betroffenen bereits jede Aufenthaltsermittlung die Verjährung unterbricht oder ob dies nur bei einem - noch - eingestellten Verfahren der Fall ist, ist höchstrichterlich zuletzt durch das Bayerische Oberste Landesgericht in dem Beschluss vom 17. Dezember 1981 entschieden worden. Das BayObLG hat seinerzeit ausgeführt, dass eine Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthalts eines Betroffenen die Verjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG nur dann unterbricht, wenn das Verfahren noch eingestellt ist, nicht aber wenn zwischenzeitlich die Wiederaufnahme der Ermittlungen erfolgt war.

Dieser Rechtsprechung schließt sich der Senat auch aus heutiger Sicht an. Entscheidend für diese Auslegung spricht der Wortlaut des Gesetzes in § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, der die verjährungsunterbrechende Wirkung einer Maßnahme zur Aufenthaltsermittlung unmittelbar an die zuvor ergangene Einstellung des Verfahrens bindet. Ist ein Verfahren nicht (mehr) eingestellt, weil es durch eine Ermittlungsanordnung zwischenzeitlich wieder aufgenommen wurde, kann eine aufenthaltsermittelnde Maßnahme die Verjährung nicht unterbrechen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.137 Bewertungen) - Bereits 360.239 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde umgehend beantwortet und ich wurde in einer mir verständlichen Weise ausführlich beraten. Empfehle ich sehr gerne weiter

Verifizierter Mandant

Schnelle und optimale Beratung!
Chapeau!

Verifizierter Mandant