Mindestabstand nicht eingehalten - Wann war es Vorsatz?

Verkehrsrecht

Allein das Ausmaß einer Abstandsunterschreitung kann alleine in der Regel keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Nichteinhaltung des Mindestabstandes rechtfertigen. Hierfür ist es erforderlich, dass das Gericht sich im Einzelnen damit auseinandersetzt, warum es von einem “Wissen und Wollen” des Autofahrers bei der Tatbegehung ausgeht. Nur dann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, darf der Strafrahmen für die fahrlässige Begehung der Abstandsverletzung (hier drohen regulär 160 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot) überschritten werden.


OLG Bamberg, 20.10.2010 - Az: 3 Ss OWi 1704/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.115 Beratungsanfragen

Die Antwort auf meine Fragen kam wirklich sehr zeitnah und man merkt, dass man vorsichtig um Objektivität bemüht ist (Hinweis, dass nur das beraten ...

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die schnelle und ausgezeichnete Beratung. Wir werden bei Bedarf gerne wieder auf Sie zukommen. K.D.

Verifizierter Mandant