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Mindestabstand nicht eingehalten - Wann war es Vorsatz?
Verkehrsrecht
Allein das Ausmaß einer Abstandsunterschreitung kann alleine in der Regel keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Nichteinhaltung des Mindestabstandes rechtfertigen. Hierfür ist es erforderlich, dass das Gericht sich im Einzelnen damit auseinandersetzt, warum es von einem “Wissen und Wollen” des Autofahrers bei der Tatbegehung ausgeht. Nur dann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, darf der Strafrahmen für die fahrlässige Begehung der Abstandsverletzung (hier drohen regulär 160 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot) überschritten werden.
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