Handy im rollenden Fahrzeug - Verboten!

Verkehrsrecht

Wird in einem rollendend am Straßenverkehr teilnehmendem Fahrzeug, dessen Motor ausgeschaltet ist, ein Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten, so verwirklicht der Fahrer den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.


AG Hamburg-St. Georg, 22.03.2007 - Az: 942 OWi 2006 Js 252/07

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