Bewegt sich ein 11-jähriger Junge bei der Durchführung von Innenreinigungsarbeiten am väterlichen PKW auf dem Gelände einer Waschanlage an speziell dafür vorgesehenen Plätzen im Rahmen des Üblichen, so ist ihm bei der
Kollision mit einem ca. 30 Km/h schnellen vorhandenen PKW kein Mitverschulden anzurechnen.