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Fahrzeugschäden in der Waschanlage wegen unvollständig geschlossener Motorhaube

Verkehrsrecht

Ist es in einer Waschanlage zu Fahrzeugschäden gekommen, weil die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verschlossen gewesen ist, so haftet der Waschanlagenbetreiber nicht für den entstandenen Schaden. Dem Geschädigten war der Beweis, dass die Waschstraße nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprochen habe, nicht gelungen.

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