Pauschalierter Schadensersatz bei der Autovermietung

Verkehrsrecht

Sehen die AGB einer Autovermietung vor, dass eine Pflicht zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes besteht, wenn ein Fahrzeug nicht im bestellten Maß und Umfang oder gar nicht in Anspruch genommen wird, so liegt ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5 BGB vor. Dass die Autovermietung ihren Kunden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit eingeräumt hat, den Nachweis zu erbringen, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, reicht allein nicht aus. Vielmehr müssen die Anforderungen des § 309 Nr.5 a und b BGB nach dem Wortlaut der genannten Vorschrift kumulativ erfüllt sein.
Der gewöhnliche Lauf der Dinge ist bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch einen Kunden normalerweise die Ersparnis von Aufwendungen, sei es durch nicht vorzunehmende Arbeiten oder durch Erstattungen oder Gutschriften der Fahrzeugvermieter aufgrund von Nichtnutzung, anderweitiger Vermietung etc..


LG München I, 23.07.2015 - Az: 12 O 4970/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.952 Beratungsanfragen

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde sehr schnell, umsichtig und gründlich in einer Mieterfrage (Schönheitsreparaturen ja/nein nach Kündigung, Beurteilung des Mietvertrages ...

Verifizierter Mandant