Steuergerät ist bei Automatikfahrzeugen ein Verschleißteil!

Verkehrsrecht

Probleme mit dem Steuergerät eines Automatikgetriebes stellen bei einem Gebrauchtwagen keinen Sachmangel dar. Vielmehr liegt hier ein Verschleiß vor. Das in Rede stehende Steuergerät für das Automatik-Getriebe unterliegt durch seine Beschaffenheit und durch seinen Verwendungszweck naturwissenschaftlich-zwangsläufig wegen der Vielzahl der von ihm vorzunehmenden Steuervorgänge der Abnutzung beziehungsweise dem Verschleiß - ähnlich wie elektrische Fensterheber, Belüftung, Außenspiegel-Motoren oder die elektronische Motorsteuerung eines Pkw.


AG Berlin-Mitte, 18.03.2015 - Az: 9 C 184/14

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