Die Übergabe und Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II (
Fahrzeugbrief) sind Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen. Wer einen
Gebrauchtwagen kauft (ob vom Händler oder von einer Privatperson), ohne sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen zu lassen, handelt schon allein aus diesem Grund grob fahrlässig im Sinne von § 932 Abs.2 BGB.