Angeblicher Vorschaden als Rücktrittsgrund beim Gebrauchtwagenkauf

Verkehrsrecht

Gibt der Käufer eines Gebrauchtwagens an, es bestehe ein vom Verkäufer verschwiegener Vorschaden am Fahrzeug und will der Käufer aus diesem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl dieser den Hinweis "Vorschaden vorhanden" enthält, so ist der Käufer dafür beweispflichtig, dass Mängel tatsächlich verschwiegen wurden.


AG Hannover, 27.03.2014 - Az: 563 C 10074/13

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Rolf Hempel, Amt Wachsenburg

Also da kann sich manch eine Anwaltskanzlei eine Scheibe von abschneiden, eine ganz grosse Scheibe. Bin total beeindruckt. Habe Sachen erfahren, die ...

Roger Weissberg, Bonn