Gibt der Käufer eines
Gebrauchtwagens an, es bestehe ein vom Verkäufer verschwiegener Vorschaden am Fahrzeug und will der Käufer aus diesem Grund vom
Kaufvertrag zurücktreten, obwohl dieser den Hinweis "Vorschaden vorhanden" enthält, so ist der Käufer dafür beweispflichtig, dass Mängel tatsächlich verschwiegen wurden.