Arglistige Täuschung bei unterlassener Information über den Reparaturverlauf

Verkehrsrecht

Wird bei einem Kaufvertrag über einen Pkw zur Frage der Unfallfreiheit eine Erklärung "ins Blaue hinein" abgegeben (vorliegend: keine Unfallschäden nach Angabe des Vorbesitzers), so stellt dies ein arglistiges Verhalten des Verkäufers dar.
Ist der Hersteller des Fahrzeuges auch der erste und bislang einzige Besitzer (Nutzer und Halter) des Fahrzeugs und hält dieser jederzeit abrufbare Informationen über die Reparaturhistorie vor, dann muss zumindest ein gewerblicher Händler auf diese Information zurückgreifen, bevor er eine Erklärung über die Unfallfreiheit abgibt.


OLG Naumburg, 24.10.2013 - Az: 1 U 44/13

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