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Auch Mietwagen dürfen als Jahreswagen angeboten werden
Verkehrsrecht
Die Einstufung eines angebotenen ehem. Mietwagens durch den Mietwagenunternehmer in die Fahrzeugkategorie "Jahreswagen" beinhaltet keine Irreführung. Der Begriff "Vorbesitzer" bezeichnet in Bezug auf Kfz nicht die Zahl der Nutzer, sondern lediglich diejenigen der Halter, auf welche das Fahrzeug zugelassen war.
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Detlef Gorn, Bremen