Wohnwagen - Verkehrssicherheit als Beschaffenheitsgarantie

Verkehrsrecht

Aus der Formulierung "Das Wohnmobil ist in einem guten Zustand. Zuletzt waren wir mit dem Womo in Spanien und alles hat super geklappt." ergibt sich nach §§ 133, 157 BGB eine dahin gehende Beschaffenheitsvereinbarung, dass das Fahrzeug jedenfalls fahrbereit sein sollte, worunter die Rechtsprechung versteht, dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste.
Zwar ist es auch nach Ansicht des Senats so, dass Formulierungen wie "guter Zustand", "Wagen völlig in Ordnung"; "Fahrzeug einwandfrei" gerade beim privaten Direktgeschäft in vielen Fällen als allgemeine und unverbindliche Anpreisung anzusehen sein werden und aufgrund ihrer unscharfen Konturen keinen konkreten Erhaltungszustand verbindlich festschreiben.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.176 Beratungsanfragen

Sehr schnell, sehr kompetent, sehr günstig. Kann ich nur empfehlen.

Norbert Anderson, Ansbach

Sehr schnelle und qualifizierte Stellungnahme innerhalb 24 Stunden unter Angabe von Gerichtsurteilen in ähnlich gelagerten Fällen. Zeigt ...

Reinhard Dust, Egestorf