Gebrauchtwagenkauf: Angabe der Halteranzahl ohne Gewähr!

Verkehrsrecht

Die Angabe der Halteranzahl im Gebrauchtwagenkaufvertrag mit dem Vermerk „laut KFZ-Brief“ bedeutet nicht, dass der Verkäufer eine Gewähr für die Richtigkeit übernimmt.

Der Vermerk bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der Verkäufer vertragsmäßig bindend die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen und für die Folgen des Fehlens der betreffenden Eigenschaft einstehen will.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen Anspruch aus einem Gebrauchtwagenkauf geltend. Sie kaufte mit Vertrag vom 17. Januar 2007 von der Beklagten einen gebrauchten Mercedes MBE 240 4-matic Avantgarde zum Kaufpreis von 34.670,00 Euro. Der Kaufpreis wurde am selben Tag entrichtet. Die Beklagte sollte das Fahrzeug für die Klägerin zulassen.

In der verbindlichen Bestellung heißt es u.a.:

„Zahl der Halter lt. KFZ-Brief: 1“.

Das Fahrzeug wurde am 29. Januar 2007 zunächst auf die Beklagte und dann am selben Tag auf die Klägerin zugelassen. In dem der Klägerin nach der Zulassung auf sie übergebenen Fahrzeugbrief wird die Anzahl der Vorhalter mit „2“ angegeben.

Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, dass das Fahrzeug aufgrund der Eintragung eines zweiten Vorbesitzers eine Wertminderung von 1.000,00 Euro erfahren habe.

Die Beklagte hat behauptet, das Fahrzeug aus einer Insolvenz nur mit dem Fahrzeugbrief erworben zu haben. Wegen des fehlenden KFZ-Scheines sei eine direkte Zulassung auf die Klägerin nicht möglich gewesen. Der Geschäftsführer der Klägerin sei mit diesem Verfahren einverstanden gewesen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.852 Beratungsanfragen

Vielen Dank für Ihre Hilfe, die betrügerische Umzugsfirmawollte mich auch noch bei der Ablösesumme betrügen, dank Ihrer Beratung habe ich über ...

Verifizierter Mandant

Ich bedanke mich.

Adalbert Allhoff-Cramer, Heidelberg