Auch bei gebrauchtem Wohnmobil muss der Verkäufer nachbessern dürfen

Verkehrsrecht

Seitens des Käufers eines zwölf Jahr alten, bei Kaufvertragsabschluß funktionstüchtigen Wohnmobils besteht dann kein Schadensersatzanspruch hinsichtlich von Reparaturkosten, wenn der Käufer sofort eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel beauftragt hat und dem Verkäufer keine Möglichkeit gegeben hat, nachzubessern. Entscheidend ist hierbei, ob die Nachbesserung dem Käufer

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