Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Verkehrsrecht

Soll ein Fahrzeug "gekauft wie gesehen" veräußert werden, so soll diese Formulierung i.a. nur Mängel von der Gewährleistung ausschließen, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung ohne Zuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar sind. Enthält der Kaufvertrag jedoch auch einen umfassenden Gewährleistungsausschluß im Fließtext, so steht dieses Rechtsverständnis dem umfassenden Haftungsausschluß nicht entgegen.


OLG Saarbrücken, 06.09.2005 - Az: 4 U 163/04

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