Falscher Vertragspartner beim Autokauf

Verkehrsrecht

Schließt ein Käufer einen Kfz-Kaufvertrag in der Annahme ab, diesen mit einem Autohaus zu schließen, ohne wahrzunehmen, daß im Vertrag eine Privatperson als Verkäufer angegeben ist, so muß sich der Käufer bei behaupteten Mängeln an die Privatperson halten und kann nicht gegen das Autohaus klagen.


LG München I, 13.12.2005 - Az: 6 O 7451/05

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