Auf Lackschäden muß bei alten Autos nicht hingewiesen werden

Verkehrsrecht

Wird ein 10 Jahre altes Fahrzeug von privat verkauft, so besteht keine Verpflichtung, ausdrücklich auf Lackschäden hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn die Lackschäden aufgrund von Nässe schwer erkennbar sind. Da es sich bei Lackschäden

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