Auf wirtschaftlichen Totalschaden muß hingewiesen werden

Verkehrsrecht

Hat ein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, so muß ein Gebrauchtwagenhändler hierauf ungefragt hinweisen, andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig.
Es ist nicht ausreichend, wenn sich im Kaufvertrag ein Hinweis befindet, nach dem es sich um einen

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