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Auch Freiberufler können Autos als Privatperson verkaufen
Verkehrsrecht
Verkauft ein Freiberufler oder Selbständiger ein Fahrzeug, so ist er wie eine Privatperson zu behandeln – es ist somit möglich, einen wirksamen Gewährleistungsausschluß zu vereinbaren. Ein anderes gilt nach Ansicht des Gerichts nur dann, wenn
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