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Auf Importfahrzeuge ist beim Gebrauchtwagenverkauf hinzuweisen
Verkehrsrecht
Es stellt einen Mangel dar, wenn es sich bei einem ca. 1 Jahr alten Gebrauchtwagen aus erster Hand um einen Importwagen handelt. Auf diesen Umstand ist vom Verkäufer unaufgefordert hinzuweisen.
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