Urteile - Gebrauchtwagen

Verkehrsrecht

Auch ein Gebrauchtwagenkäufer hat Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs.

Ein privater Verkäufer kann im Gegensatz zum gewerblichen Händler die Haftung für Mängel grundsätzlich ausschließen.

Bei einem wirksamen Ausschluss der Gewährleistung wird das Fahrzeug wie gesehen gekauft. Nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer behaupteten Mangelfreiheit oder Beschaffenheitsgarantie können noch Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen.

Gewerbliche Verkäufer können keinen Haftungsausschluss vornehmen, die Gewährleistung kann aber auf ein Jahr beschränkt werden.

Stellt sich der Verkäufer bei berechtigten Beanstandungen quer, so kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung erfolgen. Ebenfalls möglich ist es, die Reparatur auf Kosten des Verkäufers beheben zu lassen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.957 Beratungsanfragen

Schnelle und kompetente Beratung. Hat mir sehr geholfen. Vielen Dank.

Schwarz Andreas, Berlin

- unkompliziertes Verfahren
- rasche Abwicklung
- ausführliche Antwort

Verifizierter Mandant