Versicherungsfall bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit?

Verkehrsrecht

Es ist sowohl objektiv als auch subjektiv grob fahrlässig, ein Kfz zu führen, wenn man infolge Alkoholgenusses absolut fahruntüchtig ist. Es handelt sich dabei um einen groben Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, welches regelmäßig zu einem erhöhten Verschulden führt.

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