- Verkehrsrecht
- Urteile
Wer mit Alkoholisierten fährt, hat bei Unfall mit Schuld!
Verkehrsrecht
Wer als Beifahrer mit einem erkennbar angetrunkenen Fahrer mitfährt, der muss sich i.d.R. ein erhebliches Mitverschulden bei einem etwaigen Schaden anrechnen lassen, wobei das Mitverschulden regelmäßig unter dem des Fahrers liegt.
Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt grundsätzlich beim Schädiger.
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