Wer mit Alkoholisierten fährt, hat bei Unfall mit Schuld!

Verkehrsrecht

Wer als Beifahrer mit einem erkennbar angetrunkenen Fahrer mitfährt, der muss sich i.d.R. ein erhebliches Mitverschulden bei einem etwaigen Schaden anrechnen lassen, wobei das Mitverschulden regelmäßig unter dem des Fahrers liegt.
Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt grundsätzlich beim Schädiger.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.175 Beratungsanfragen

Ich habe Anwalt Online jetzt schon dreimal genutzt und bin super zufrieden mit der professionellen Kommunikation und Beratung.

Christian K, Köln

Frau Patrizia Klein, hat uns in unserer Fragestellung, komplette, einfühlsame, souveräne, Erklärungen gegeben. Kurz und Verständlich. Ein ...

Christa - Andreas Bachmann, Ribnitz-Damgarten