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Wirtschaftlicher Totalschaden

Verkehrsrecht

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden geht man dann aus, wenn eine Reparatur des verunfallten Fahrzeuges aufgrund des Umfangs der Beschädigung und/oder des Alters unwirtschaftlich wäre. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechnung dann der Fall, wenn die Kosten der Reparatur den Aufwand für die Wiederbeschaffung um mehr als 30% übersteigen.

Letzte Änderung: 01.07.2018

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Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki

danke ich muss nun auf den abgeschlossenen Mietvertrag abwarten wie der abgefasst ist

Rolf Schwegler, Hilzingen