- Verkehrsrecht
- Tipps
Wirtschaftlicher Totalschaden
Verkehrsrecht
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden geht man dann aus, wenn eine Reparatur des verunfallten Fahrzeuges aufgrund des Umfangs der Beschädigung und/oder des Alters unwirtschaftlich wäre. Dies ist nach gefestigter Rechtsprechnung dann der Fall, wenn die Kosten der Reparatur den Aufwand für die Wiederbeschaffung um mehr als 30% übersteigen.
Letzte Änderung:
01.07.2018
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 359.913 Beratungsanfragen
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki
danke ich muss nun auf den abgeschlossenen Mietvertrag abwarten wie der abgefasst ist
Rolf Schwegler, Hilzingen